Bodenerosion

Vorsorgemaßnahmen, Gefahrenabwehr und Schutzkonzepte

Die Abtragung von Bodenmaterial durch Wasser (Wassererosion) und Wind (Winderosion) ist ein natürlicher, mechanischer Prozess. Die Bodenerosion wird durch aufprallende Regentropfen, oberflächlich abfließendes Wasser oder durch Wind ausgelöst. Die verstärkt auftretenden Starkregen sind ein aktuelles Problem der letzten Jahre, das uns in unserer Arbeit immer häufiger begegnet und dem wir mit nachhaltigen Schutzkonzepten Rechnung tragen.

Bodenerosion auf Ackerflächen führt zum Verlust fruchtbarer Böden, Beeinträchtigung der Bodenfunktionen (Wasserspeicher, Filtern von Verunreinigungen), verringerten Erträgen oder sogar zu Ernteausfällen. Hierzu finden Sie hier mehr.

Häufig findet man abgetragenes Bodenmaterial an anderer Stelle wieder. Dieses abgeschwemmte oder verwehte Bodenmaterial führt zu Schäden auf den sedimentbelasteten Flächen (benachbarte Ackerflächen, Wege, Straßen, Wohngebiete), zu hohen Sedimentfrachten in Gewässern (Bäche, Flüsse, Kanalisation) und zu Feinstaubbelastungen der Luft.

Maßnahmen zum Schutz vor Bodenerosion

Als Ihr Sachverständigenbüro im Sachgebiet 6 (Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen durch Bodenerosion durch Wasser) können wir Ihnen folgende Leistungen anbieten:

Vorsorgemaßnahmen der guten fachlichen Praxis*

  • Erfassung und Bewertung der Erosionsgefährdung (Erosions- und Verschlämmungsneigung, Topographie, Niederschlagseigenschaften, Bewirtschaftung)
  • Planung von Vorsorgemaßnahmen gegen Bodenerosion

Gefahrenabwehr bei schädlichen Bodenveränderungen durch Bodenerosion

  • Durchführung einer orientierenden Untersuchung / Erosionskartierung mit Hilfe der DVWK-Kartieranleitung
  • Bewertung von Erosionsschäden und Erosionsursachen mit Hilfe der Erosionskartierung. Anwendung der Kartieranleitung im DWA-Merkblatt M 921 „Bodenerosion durch Wasser – Kartieranleitung zur Erfassung aktueller Erosionsformen“
  • Schadenserfassung und -bewertung
  • Erfassen von Übertrittstellen in Gewässer oder andere Schutzgüter
  • Durchführung einer Detailuntersuchung
  • Planung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Tunnelerosion, d.h. unterirdische Ausspülung von Böden und Lockersedimenten

  • Einschätzung des Gefahrenpotenzials
  • Empfehlung von konkreten Gegenmaßnahmen
  • Beratung und Begleitung in der Umsetzung

Gesunde Böden gemäß der guten fachlichen Praxis (GfP)

Als gute fachliche Praxis (GfP) wird im deutschen Recht die Einhaltung gewisser Grundsätze des Tier- und Umweltschutzes in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft bezeichnet.

Gute fachliche Praxis kann als ein Handlungsrahmen angesehen werden. Sie stellt eine Basisstrategie dar und beinhaltet die Maßnahmen, die

  • in der Wissenschaft als gesichert gelten
  • aufgrund praktischer Erfahrungen als geeignet, angemessen und notwendig anerkannt sind
  • von der amtlichen Beratung empfohlen werden und
  • den sachkundigen Anwendern bekannt sind

Zur guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft gehören

  • standortangepasste Bewirtschaftung
  • Schutz und die Verbindung von Biotopen
  • ausgewogene Tierhaltung im Verhältnis zur bewirtschafteten Fläche
  • Schutz des Grünlandes in bestimmten Gebieten
  • Erhaltung von Boden, Wasser, Flora und Fauna
  • Aufzeichnungen über den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln

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